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Wissen · Hosting · Domain-Wiederherstellung

Domain wiederherstellen bei checkdomain: abgelaufene Domain zurückholen

Eine abgelaufene Domain lässt sich meist noch zurückholen – aber nur in einem begrenzten Zeitfenster und mit steigenden Kosten. Was bei diesem Anbieter gilt und was Sie jetzt tun sollten.

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Bei checkdomain registrierte Domains verlängern sich automatisch weiter, solange Sie sie nicht aktiv kündigen – eine „abgelaufene“ Domain entsteht hier also in aller Regel erst durch eine Kündigung. Die Kündigungsfrist hängt von der Endung ab und liegt je nach TLD zwischen 14 und 65 Tagen vor Ablauf des laufenden Registrierungszeitraums; den genauen Wert zeigt checkdomain in der Detailansicht der jeweiligen Domainendung. Solange diese Frist noch nicht verstrichen ist, holen Sie die Domain am einfachsten zurück, indem Sie die Kündigung im Kundenbereich gar nicht erst bestätigen bzw. den checkdomain-Support um Rücknahme bitten.

Ist die Domain bereits aus Ihrem Konto verschwunden, entscheidet der Status bei der Vergabestelle:

  • .de-Domains unterliegen nach der Löschung einer Sperrfrist von rund 30 Tagen (DENIC): In dieser Zeit ist eine Neuregistrierung gesperrt, erst danach wird die Domain wieder frei.
  • Internationale Endungen (.com, .net, .biz …) durchlaufen die ICANN-Fristen mit einer kostenpflichtigen Wiederherstellungsphase (Redemption); .eu und .ch sperren rund 40 Tage, .at rund 8 Wochen nach der Löschung.

Eine feste, öffentlich bezifferte Wiederherstellungsgebühr nennt checkdomain nicht – ob und zu welchen Konditionen sich eine gekündigte oder gelöschte Domain noch zurückholen lässt, klären Sie im Kundenbereich bzw. über den checkdomain-Support. Wer wichtige Domains von vornherein absichern möchte, kann die kostenpflichtige Domain Protection buchen; sie enthält eine kostenlose Wiederherstellung bei ungewolltem Verlust (etwa nach unautorisiertem Transfer), greift laut checkdomain aber ausdrücklich nicht bei einer absichtlichen Kündigung und nicht mehr, sobald die Domain endgültig gelöscht und neu registriert wurde. Zum grundsätzlichen Vorgehen: Domain abgelaufen zurückholen.

Grundlagen für alle Anbieter: allgemeiner Ratgeber .

Hinweis: Wir stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Anbietern. Genannte Marken- und Produktnamen gehören ihren jeweiligen Inhabern. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils aktuelle Information des Anbieters.

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Ist die Domain erst freigegeben, ist sie meist weg – und mit ihr Website, E-Mail und Ihr Name. Die Werte haben Sie – die fehlerfreie Umsetzung übernehmen wir. Zwei Wege:

Wir holen die Domain zurück

Status und Frist prüfen und die Domain zurückholen, solange sie noch nicht endgültig freigegeben ist.

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Domain, Postfächer und Website auf eigene Server in Rechenzentren – alles aus einer Hand, von Anfang an korrekt und laufend gepflegt.

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Sagen Sie uns die Domain und bei wem sie lag – wir prüfen Status und Frist und holen sie zurück, solange es geht.

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