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Wissen · Hosting · Domain-Wiederherstellung

Domain wiederherstellen bei checkdomain: abgelaufene Domain zurückholen

Eine abgelaufene Domain lässt sich meist noch zurückholen – aber nur in einem begrenzten Zeitfenster und mit steigenden Kosten. Was bei diesem Anbieter gilt und was Sie jetzt tun sollten.

Prüfen Sie Ihre Domain bei checkdomain in 10 Sekunden

E-Mail (SPF/DKIM/DMARC), SSL und DNS auf einen Blick.

Kostenlos & sofort – erkannte Anbieter prüfe ich zusätzlich gegen deren Soll-Werte.

Bei checkdomain registrierte Domains verlängern sich automatisch weiter, solange Sie sie nicht aktiv kündigen – eine „abgelaufene“ Domain entsteht hier also in aller Regel erst durch eine Kündigung. Die Kündigungsfrist hängt von der Endung ab und liegt je nach TLD zwischen 14 und 65 Tagen vor Ablauf des laufenden Registrierungszeitraums; den genauen Wert zeigt checkdomain in der Detailansicht der jeweiligen Domainendung. Solange diese Frist noch nicht verstrichen ist, holen Sie die Domain am einfachsten zurück, indem Sie die Kündigung im Kundenbereich gar nicht erst bestätigen bzw. den checkdomain-Support um Rücknahme bitten.

Ist die Domain bereits aus Ihrem Konto verschwunden, entscheidet der Status bei der Vergabestelle:

  • .de-Domains unterliegen nach der Löschung einer Sperrfrist von rund 30 Tagen (DENIC): In dieser Zeit ist eine Neuregistrierung gesperrt, erst danach wird die Domain wieder frei.
  • Internationale Endungen (.com, .net, .biz …) durchlaufen die ICANN-Fristen mit einer kostenpflichtigen Wiederherstellungsphase (Redemption); .eu und .ch sperren rund 40 Tage, .at rund 8 Wochen nach der Löschung.

Eine feste, öffentlich bezifferte Wiederherstellungsgebühr nennt checkdomain nicht – ob und zu welchen Konditionen sich eine gekündigte oder gelöschte Domain noch zurückholen lässt, klären Sie im Kundenbereich bzw. über den checkdomain-Support. Wer wichtige Domains von vornherein absichern möchte, kann die kostenpflichtige Domain Protection buchen; sie enthält eine kostenlose Wiederherstellung bei ungewolltem Verlust (etwa nach unautorisiertem Transfer), greift laut checkdomain aber ausdrücklich nicht bei einer absichtlichen Kündigung und nicht mehr, sobald die Domain endgültig gelöscht und neu registriert wurde. Zum grundsätzlichen Vorgehen: Domain abgelaufen zurückholen.

Die Stolperstelle

Fristen, AuthCode, Records – hier geht es schief.

Eine verpasste Frist lässt sich nicht nachverhandeln, und ein falscher Record nimmt Website und E-Mail gleichzeitig mit.

Lieber abgeben?

Ich übernehme das bei checkdomain komplett – Sie geben die Zugänge, ich melde mich, wenn es durch ist.

79 €netto

Machen lassen

Grundlagen für alle Anbieter: allgemeiner Ratgeber.

Hinweis: Es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Anbietern. Genannte Marken- und Produktnamen gehören ihren jeweiligen Inhabern. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils aktuelle Information des Anbieters.

Lieber abgeben?

Sie müssen das nicht selbst machen.

Ist die Domain erst freigegeben, ist sie meist weg – und mit ihr Website, E-Mail und Ihr Name. Die Werte haben Sie – die fehlerfreie Umsetzung übernehme ich. Zwei Wege:

5,0bei Google
Server-Schrank mit Status-LEDs – Betrieb auf eigener Ausstattung

Ich hole die Domain zurück

Status und Frist prüfen und die Domain zurückholen, solange sie noch nicht endgültig freigegeben ist.

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Nie wieder selbst dran

Mit der Website-Pflege halte ich alles am Laufen – Updates, Sicherheit, DNS und E-Mail inklusive. Sie kümmern sich ums Geschäft, ich um die Technik.

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Kontakt

Domain in Gefahr?

Sagen Sie mir die Domain und bei wem sie lag – ich prüfe Status und Frist und hole sie zurück, solange es geht.

5,0bei Google
Patrick Hilker, InhaberPatrick HilkerIhr Ansprechpartner

Lieber direkt?

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Kostenlos & unverbindlich – kein Verkaufsgespräch.

Ihre Angaben nutze ich nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten – keine Weitergabe, keine Werbung. Felder mit * sind Pflicht. Wie Ihre Angaben verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.

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