Barrierefreie Website und das BFSG 2025 – was Unternehmen wissen müssen
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit Juni 2025 verlangt, wen es betrifft und wie eine barrierefreie Website praktisch aussieht.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen ist das kein reines Komfortthema mehr, sondern eine Anforderung mit Frist. Wir erklären verständlich, worum es geht, wen es betrifft und was eine barrierefreie Website in der Praxis ausmacht – ohne juristisches Kauderwelsch.
Worum es beim BFSG geht
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Der Maßstab dafür sind die etablierten WCAG-Richtlinien. Im Kern geht es darum, dass eine Website auch dann funktioniert, wenn jemand sie per Tastatur bedient, eine Vorlesesoftware nutzt, schlecht sieht oder Farben nicht unterscheiden kann.
Wen es betrifft – und wen nicht
Betroffen sind vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten und ähnliche Dienste. Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen sowie Kleinstunternehmen sind je nach Fall anders bzw. teilweise nicht erfasst. Ob Sie konkret betroffen sind, hängt von Art und Größe Ihres Angebots ab – im Zweifel lohnt eine kurze Einschätzung, statt es auf einen Streitfall ankommen zu lassen.
Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
- Alternativtexte für Bilder, damit Vorlesesoftware sie beschreiben kann.
- Tastaturbedienbarkeit: Alles ist auch ohne Maus erreichbar.
- Klare Struktur mit sinnvollen Überschriften und beschrifteten Formularfeldern.
- Verständliche Sprache und gut erkennbare Verlinkungen.
Wir machen Ihre Website BFSG-konform — und dabei für alle besser bedienbar.
Mehr erfahrenDer angenehme Nebeneffekt
Vieles davon ist schlicht gutes Handwerk: Eine barrierefreie Seite ist meist auch schneller, übersichtlicher und besser auffindbar – denn Suchmaschinen “lesen” eine Seite ähnlich strukturiert wie eine Vorlesesoftware. Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, bekommt also nicht nur Rechtssicherheit, sondern eine bessere Website für alle. Wir bauen neue Seiten entsprechend und prüfen bestehende Seiten auf die wichtigsten Punkte.
Passende Leistungen:
