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Barrierefreie Website und das BFSG – was Unternehmen wissen müssen
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, wen es betrifft, wo die Kleinstunternehmer-Grenze liegt und wie eine barrierefreie Website praktisch aussieht.
Patrick HilkerInhaberWebentwickler2 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025; die Übergangsfrist ist abgelaufen, betroffene Angebote müssen die Anforderungen heute erfüllen.
- Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungssysteme und Kundenkonten für Verbraucher; reine Informationsseiten in der Regel nicht.
- Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und bis 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht.
- Maßstab sind die WCAG; ob Kontraste, Alternativtexte und Tastaturbedienung passen, prüft ein Spezialist für barrierefreie Websites.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen ist das kein reines Komfortthema mehr, sondern eine geltende Anforderung – die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ich erkläre verständlich, worum es geht, wen es betrifft und was eine barrierefreie Website in der Praxis ausmacht – ohne juristisches Kauderwelsch.
Worum es beim BFSG geht
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Der Maßstab dafür sind die etablierten WCAG-Richtlinien. Im Kern geht es darum, dass eine Website auch dann funktioniert, wenn jemand sie per Tastatur bedient, eine Vorlesesoftware nutzt, schlecht sieht oder Farben nicht unterscheiden kann.
Wen es betrifft – und wen nicht
Betroffen sind vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten und ähnliche Dienste. Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen fallen in der Regel nicht darunter.
Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.
Ob Sie konkret betroffen sind, hängt also an Art und Größe Ihres Angebots – im Zweifel lohnt eine kurze Einschätzung, statt es auf einen Streitfall ankommen zu lassen. (Stand: Juli 2026.)
Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
- Alternativtexte für Bilder, damit Vorlesesoftware sie beschreiben kann.
- Tastaturbedienbarkeit: Alles ist auch ohne Maus erreichbar.
- Klare Struktur mit sinnvollen Überschriften und beschrifteten Formularfeldern.
- Verständliche Sprache und gut erkennbare Verlinkungen.
Ich mache Ihre Website BFSG-konform — und dabei für alle besser bedienbar.
Mehr erfahrenDer angenehme Nebeneffekt
Vieles davon ist schlicht gutes Handwerk: Eine barrierefreie Seite ist meist auch schneller, übersichtlicher und besser auffindbar – denn Suchmaschinen “lesen” eine Seite ähnlich strukturiert wie eine Vorlesesoftware. Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, bekommt also nicht nur Rechtssicherheit, sondern eine bessere Website für alle. Ich baue neue Seiten entsprechend und prüfe bestehende Seiten auf die wichtigsten Punkte.
Wer dahintersteht

Patrick Hilker
Inhaber · Rahden, seit 2018
Ich arbeite seit über zehn Jahren für Unternehmen, Vereine und Privatleute in Ostwestfalen – digital wie gedruckt. Hosting kenne ich auch von der anderen Seite: Für den Webhoster mittwald in Espelkamp arbeite ich an den Produkten, die Agenturen und Entwickler nutzen.
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