Barrierefreiheit (BFSG)
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – auch mit eingeschränktem Seh-, Hör- oder Bewegungsvermögen oder per Tastatur und Vorlesesoftware. Maßstab sind die WCAG-Richtlinien (ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, bedienbare Formulare, klare Struktur). Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verbindliche Anforderungen, vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops und Buchungen). Barrierefreiheit verbessert zugleich Bedienbarkeit und Auffindbarkeit für alle Besucher.
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Patrick Hilker
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