Glossar · Websites
Barrierefreiheit (BFSG)
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – auch mit eingeschränktem Seh-, Hör- oder Bewegungsvermögen oder per Tastatur und Vorlesesoftware. Maßstab sind die WCAG-Richtlinien (ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, bedienbare Formulare, klare Struktur). Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verbindliche Anforderungen, vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops und Buchungen). Barrierefreiheit verbessert zugleich Bedienbarkeit und Auffindbarkeit für alle Besucher.
Ein Beispiel
Eine Kundin mit Sehbehinderung möchte in einem Online-Shop bestellen: Sind Kontraste zu schwach, Formularfelder nicht beschriftet und der Kaufen-Button nur per Maus erreichbar, scheitert sie schon im Warenkorb. Auf einer barrierefreien Seite liest ihre Vorlesesoftware die Feldbezeichnungen korrekt vor, und die komplette Bestellung lässt sich mit der Tastatur abschließen.
Wann ist das für Sie relevant?
Relevant wird das Thema spätestens, wenn eine Website Verträge anbahnt oder abschließt – etwa mit Shop, Buchung oder Terminvereinbarung –, denn dafür gilt das BFSG seit Juni 2025 für viele Unternehmen verbindlich. Sinnvoll ist es aber bei jedem Relaunch: Barrierefreiheit lässt sich schwer nachträglich über eine fertige Seite legen, und automatische Overlay-Werkzeuge beheben die eigentlichen Mängel im Code nicht.
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